Gemäß der Hygienemaßnahmen der FAU (Stand: 8. April) soll immer ein Mindestabstandes von 1.5m eingehalten werden, so weit dies von den Räumlichkeiten möglich ist.
Außerdem gilt weiterhin eine Maskenpflicht, wofür mindestens eine medizinische Schutzmaske, besser jedoch FFP2-Maske, getragen werden muss.
Ausnahme: Am Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden, wenn mindestens 1.5m Abstand zu anderen Personen eingehalten und für eine ausreichende Belüftung gesorgt wird.
Weiterführende Informationen und die jeweils aktuellsten Regelungen sind auf der Corona-Info-Seite der FAU abrufbar.
Die (Labor-)Arbeitsplätze am Lehrstuhl dürfen unter Einhaltung dieser Regeln wieder ohne vorherige Reservierung verwendet werden.
Sofern es individuelle oder allgemeine Einschränkungen gibt, die eine Präsenzteilnahme nicht möglich machen, so sollte Kontakt zum verantwortlichen Dozenten/Betreuer aufgenommen werden.