Gemäß der Hygienemaßnahmen der FAU (Stand: 8. April) soll immer ein Mindestabstandes von 1.5m eingehalten werden, so weit dies von den Räumlichkeiten möglich ist.
Außerdem gilt weiterhin eine Maskenpflicht, wofür mindestens eine medizinische Schutzmaske, besser jedoch FFP2-Maske, getragen werden mu...